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OLG Jena, 17.12.2014 - 1 W 487/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Thüringer Oberlandesgericht
§ 91 ZPO
Kostenfestsetzung, Terminsreisekosten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen Prozessbevollmächtigten
- rechtsportal.de
ZPO § 91
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen Prozessbevollmächtigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
§ 91 ZPO
Kostenfestsetzung, Terminsreisekosten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 91
Kostenfestsetzung; Terminsreisekosten
Verfahrensgang
- LG Meiningen, 21.08.2014 - 3 O 359/13
- OLG Jena, 17.12.2014 - 1 W 487/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.12.2007 - IX ZB 112/05
Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei Geltendmachung von …
Auszug aus OLG Jena, 17.12.2014 - 1 W 487/14
In einem solchen Fall sind die Terminsreisekosten des nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalt grundsätzlich erstattungsfähig (siehe nur BGH, Beschluss vom 13.12.2007 - IX ZB 112/05, juris, Rn. 7 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 05.12.2019 - 6 W 103/19
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Rechtsanwalts in Markensachen
Eine solche Ausnahme ist gegeben, wenn schon im Zeitpunkt seiner Beauftragung feststeht, dass ein eingehendes Mandantengespräch nicht erforderlich ist (BGH NJW 2006, 3008, 3009; OLG Jena Beschl. v. 17.12.2014 - 1 W 487/14). - AG Mannheim, 07.10.2019 - U 10 C 4436/17
Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen …
Eine solche Ausnahme ist gegeben, wenn schon im Zeitpunkt seiner Beauftragung feststeht, dass ein eingehendes Mandantengespräch nicht erforderlich ist (BGH NJW 2006, 3008 (3009); OLG Jena Beschl. v. 17.12.2014 - 1 W 487/14).